Informationen zum Elektrogesetz (WEEE)
Informationen zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten Pflichten für Verbraucher haben wir hier für Sie zusammengefasst:
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Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer getrennten Erfassung von unsortiertem Siedlungsabfall (Hausmüll) zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
Auch wir sind als Vertreiber von Elektro- bzw. Elektronikgeräten zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Elektro- bzw.
Elektronikgeräte der Art beschränkt, die wir als Neugeräte in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Elektro- bzw. Elektronikgeräte vorgenannter Art können Sie daher entweder
ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.
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Batterien, Akkus und Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte zur Vorbereitung der Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers separiert werden.
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Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Da unsere eigene Versand- und Lagerfläche für Elektro- und Elektronikgeräte weniger als 400 m² beträgt, sind wir gesetzlich nicht zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet und halten in unserem Lager keine Rücknahmemöglichkeit vor. Sie können Ihre Altgeräte jederzeit kostenlos bei den offiziellen Rückgabemöglichkeiten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (z. B. kommunale Wertstoff- und Recyclinghöfe) Ihrer Stadt oder Gemeinde abgeben.
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Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für das Löschen der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
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Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu entsorgen ist.